Himmelsring

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GEGENSTAND

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Himmelsring Verlag UG (haftungsbeschränkt) (im folgenden "Verlag" genannt) und dem Auftraggeber, einer Agentur oder direkt einem Werbetreibenden, vereinbarten Anzeigenaufträgen und Fremdbeilagen für vom Verlag erstellte Publikationen.

2. VERTRAGSSCHLUSS/-ÄNDERUNG

2.1 Der Vertrag wird geschlossen, wenn die Auftragsbestätigung des Verlages durch den Auftraggeber mittels Unterschrift oder konkludentem Handeln angenommen wird.

2.2 Der Vertragsabschluss mit dem Kunden beinhaltet die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen unter Berücksichtigung etwaiger dem Kunden gewährter Rabatte.

2.3 Die Auftragsbestätigung des Verlages ist eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, einen entsprechenden Anzeigenauftrag oder eine Beilagenschaltung zu erteilen. Im Übrigen steht die Auftragsbestätigung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.

2.4 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

2.5 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen muss ausdrücklich vereinbart werden.

2.6 Bei einem Anzeigenauftrag durch eine Agentur kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur zustande. Der Verlag behält es sich vor, Auftragsbestätigungen auch an den Kunden der Agentur weiterzuleiten.

2.7 Für die Vermittlung eines Anzeigenauftrags erhält die Agentur eine Mittlergebühr, die Agenturprovision, die auf den Grundpreis der jeweils aktuellen Preisliste auf das Rechnungsnetto aufgeschlagen wird.

2.8 Technische Veränderungen der Publikation z.B. Format oder Papier liegen im Ermessen des Verlages.

3. DRUCKUNTERLAGEN

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben entsprechende Druckunterlagen, als Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor dem vereinbarten Abgabetermin anzuliefern. Der Verlag garantiert die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

3.2 Der Auftraggeber hat die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit, der zur Verfügung gestellten Druckunterlagen wie Anzeigen, Texte, Fotos und Beilage. Sie dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und müssen insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, strafrechtliche und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten. Der Auftraggeber garantiert, dass etwaige für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte und Zustimmungen Dritter vorliegen, und dass die bereitgestellten Inhalte die anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter nicht verletzen. Er garantiert weiter, Inhaber sämtlicher für die Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Druckunterlagen erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu sein und die entsprechende Verfügungsberechtigung inne zu haben. Im Falle eines Verstoßes durch den Auftraggeber haftet dieser für alle Folgen und Schäden, die dem Verlag daraus entstehen. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für den Verlag nicht. Der Verlag behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen.

3.3 Kosten für die Anfertigung bestellter Entwürfe und Satzarbeiten sowie vom Auftraggeber gewünschte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

3.4 Durch den Verlag gestaltete Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages weiterverarbeitet werden.

3.5 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

3.6 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Probeabzüge werden im PDF-Format geliefert. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück und teilt keine Änderungswünsche mit, so gilt dieser als genehmigt.

3.7 Druckunterlagen werden nur nach Aufforderung des Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

4. RECHTE UND PFLICHTEN

4.1 Der Auftraggeber hat dem Verlag sämtliche zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Informationen zur Verfügung zustellen. Ist eine mangelhafte Vertragsdurchführung bzw. eine Nichtdurchführung eines Anzeigenauftrages auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden zurückzuführen, berührt dies nicht den vereinbarten Vergütungsanspruch.

4.2 Im Falle einer Stornierung von Anzeigen bis sechs Wochen vor Erscheinen der Publikation werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet. Erfolgt die Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50% des Anzeigenpreises. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Auftragnehmer ist frei darin, anstelle der Pauschale den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.

4.3 Im Falle einer Verschiebung von Anzeigenschaltungen (z. B. auf die nächste oder übernächste Ausgabe) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift werden dem Auftraggeber 10% des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet. Eine Anzeigenverschiebung innerhalb von sechs Wochen kommt einer Stornierung gleich, so daß das Ausfallhonorar 50% des Anzeigenpreises beträgt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung zu überprüfen.

4.5 Entspricht die Veröffentlichung nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag die Möglichkeit der Veröffentlichung einer Ersatzveröffentlichung verstreichen, so hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

4.6 Eine Auflagenminderung ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20% unterschritten wird. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor der Auflagenminderung so rechtzeitig Bescheid gibt, dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten konnte.

4.7 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist.

4.8 Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. RECHNUNG/ ZAHLUNG

5.1 Der Verlag stellt dem Auftraggeber bei Rechnungsstellung ein Belegexemplar der Veröffentlichung zur Verfügung.

5.2 Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich ein anderes Zahlungsziel oder eine Vorauszahlung vereinbart ist. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

5.3 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Der Verlag kann darüber hinaus die weitere Erfüllung des Anzeigenauftrages bis zur vollständigen Bezahlung einstweilen einstellen und für die Veröffentlichung der restlichen vertraglich vereinbarten Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

5.4 Bei Vorliegen objektiv begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

6.1 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Verlages maßgebend.

6.2 Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Verlag untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Verlagssitz.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Druckversion

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